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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Salutrain, Rheinstraße 39, 63329 Egelsbach, Steuernummer: 02882401390

 

Um eine für beide Seiten erfolgreiche und angenehme Zusammenarbeit zwischen SALUTRAIN und deren Auftraggebern zu gewährleisten, liegen allen Dienstleistungen die unten aufgeführten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zu Grunde.

 

A) Für Firmenkunden

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A) Für Firmenkunden

  1. Geltungsbereich

    1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma SALUTRAIN – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

    2. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

    3. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand

  1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

  2. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

  3. Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

  1. Ein Auftrag gilt für beide Seiten als verbindlich, wenn entweder der Auftraggeber das vorgelegte Angebot des Dienstleisters oder der Dienstleister die Anfrage des Auftraggebers schriftlich (Brief oder E-Mail, auch formlos) bestätigt hat.

  2. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung kann auf Wunsch schriftlich beschrieben werden.

4. Stornobedingungen

  1. Der Zeitpunkt bzw. Zeitraum des Auftrages wird nach Absprache festgelegt.

  2. Der Auftraggeber kann seinen Auftrag bis 7 Werktage vor Durchführung der Leistung kostenfrei schriftlich (Brief oder E-Mail) stornieren.

  3. Wenn der Auftraggeber seinen Auftrag erst innerhalb von 7 Werktagen vor Durchführung storniert, werden 50% des Honorars in Rechnung gestellt, falls kein einvernehmlicher Ersatztermin vereinbart wurde.

  4. Wird die Veranstaltung weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt oder die Teilnehmenden erscheinen nicht, wird das volle Honorar (100%) in Rechnung gestellt. Im Falle eines einvernehmlich vereinbarten Ersatztermins werden nur 30% des Honorars in Rechnung gestellt.

  5. Bei fortlaufenden Aufträgen (z.B. bei wöchentlich stattfindenden Gruppentrainings) kann eine Einheit bis zu 3 Werktage vorher kostenfrei verschoben werden. Eine kostenfreie Stornierung ab der ersten Einheit ist nicht mehr möglich.

  6. Outdoorkurse finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt, mit Ausnahme von Unwetter, Gewitter, starkem Sturm und Hagel. Für wetterbedingt ausgefallene Einheiten vereinbaren beide Seiten einen Ersatztermin.

  7. Ansprüche und Stornokosten Dritter (Materialkosten o.ä.) sind in jedem Fall in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen.

  8. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.

  9. Alle von SALUTRAIN angebotenen Maßnahmen werden von qualifiziertem Personal durchgeführt. Bei Ausfall (z.B. krankheitsbedingt) bemüht sich der Dienstleister um entsprechend qualifizierten Ersatz. Sollte dieser trotz aller Bemühungen nicht gefunden werden, behält sich der Dienstleister vor die Veranstaltung, auch kurzfristig, abzusagen. In diesem Fall einigen sich beide Parteien auf einen Ersatztermin.

  10. Der Dienstleister ist berechtigt Aufträge an Dritte zu vergeben, sofern diese über entsprechende Qualifikation verfügen.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

  1. Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen die vereinbarten Maßnahmen, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

  2. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

  3. Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften, Materialien und das nötige Personal. Eventuelle Kosten für Räumlichkeiten oder Verbrauchsmaterial sind vom  Auftraggeber zu tragen, sofern nicht anders vereinbart.

  4. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs und -inhaltes beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen.

6. Zahlungsbedingungen

  1. Dienstleistungen werden nach Beendigung des Auftrages in Rechnung gestellt. Bei mehrwöchigen Aufträgen erfolgt die Abrechnung nach 50% des Auftragsvolumens. Bei Daueraufträgen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich. Diese Modalitäten gelten sofern nicht anders vereinbart.

  2. Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

  3. Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Diese wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

  4. Sofern nicht anders vereinbart, ist der in Rechnung gestellte Betrag 14 Werktage nach Erhalt in voller Höhe zu begleichen.

7. Haftung

  1. Die Teilnahme an Angeboten des Dienstleisters findet auf eigene Gefahr statt. Der Dienstleister geht grundsätzlich davon aus, dass bei den Teilnehmenden keine gesundheitlichen Bedenken bestehen oder er über etwaige vor Veranstaltungsbeginn zumindest mündlich informiert wird. Darüber hat der Auftraggeber die Teilnehmenden zu informieren. In Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Angabe von Referenzen

  1. Nach Auftragsdurchführung ist es dem Dienstleister gestattet den Auftraggeber als Referenz in Listenform zu veröffentlichen. Sollte aus Sicht des Auftraggebers nicht gewollt sein, ist der Dienstleister umgehend schriftlich zu informieren. Eine Präsentation des Logos setzt eine vorherige Anfrage durch den Dienstleister voraus sowie eine schriftliche Bestätigung durch den Auftraggeber.

  2. Dem Auftraggeber ist es gestattet Bildaufnahmen u.ä. anzufertigen und intern zu veröffentlichen. Eine externe Veröffentlichung, z.B. Social Media bedarf der schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters, welche er jederzeit widerrufen kann.

  3. Bildaufnahmen u.ä., welche durch den Auftragnehmer angefertigt und veröffentlicht werden, bedürfen der Zustimmung durch die Teilnehmer.

9. Copyright

  1. Schulungsunterlagen und –präsentationen dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Genehmigung von SALUTRAIN in irgendeiner Form reproduziert, verarbeitet oder öffentlich wiedergegeben werden.

10. Gerichtsstand

  1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

  2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juritische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und SALUTRAIN, Sitz von SALUTRAIN.

 

 

 

Egelsbach, Juni 2023

 

*Zur vereinfachten Formulierung wird in den folgenden Ausführungen ausschließlich die männliche Form „Teilnehmer“ verwendet. Selbstverständlich sind hier auch alle Teilnehmerinnen und Diverse angesprochen.

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